
Payrolling ermöglicht dem Arbeitgeber das Einstellungsrisiko, ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen auszuschalten.
In der Praxis hat sich Payrolling mehrfach als unkompliziert und sinnvoll bewährt, beispielsweise wird hier ein Bewerber, der bereits feststeht, zunächst von der jobtimo Personal und mehr GmbH eingestellt und gem. dem AÜG für eine bestimmte oder unbestimmte Zeit überlassen, um anschließend in den Personalstamm des Entleihbetriebes zu wechseln.